VGH Bayern - Urteil vom 06.12.2018
13 A 18.532
Normen:
FlurbG § 15 S. 1;

Berechtigung des Miterben zur Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs einer ungeteilten Erbengemeinschaft; Eintritt des Erwerbers eines Erbteils an einer Erbengemeinschaft in die bisherige Verfahrensposition des Veräußerers

VGH Bayern, Urteil vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 13 A 18.532

DRsp Nr. 2019/4841

Berechtigung des Miterben zur Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs einer ungeteilten Erbengemeinschaft; Eintritt des Erwerbers eines Erbteils an einer Erbengemeinschaft in die bisherige Verfahrensposition des Veräußerers

1. Jeder Miterbe ist berechtigt, in eigenem Namen einen zum Nachlass gehörenden Anspruch einer ungeteilten Erbengemeinschaft im Verwaltungsrechtsweg durch Verpflichtungsklage - hier auf Aufhebung und Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung - gerichtlich geltend zu machen und Leistung an die Gesamthandsgemeinschaft aller Miterben zu verlangen. (Rn. 11 - 12)2. Der Erwerber eines Erbteils an einer Erbengemeinschaft tritt nach § 15 Satz 1 FlurbG in die bisherige Verfahrensposition des Veräußerers im Flurbereinigungsverfahren ein und ist befugt, einen Rechtsbehelf im eigenen Namen weiterzuverfolgen. Er ist als Rechtsnachfolger Teilnehmer des Verfahrens geworden mit der Folge, dass der Rechtsvorgänger hierfür die Rechtsmittelbefugnis verliert. (Rn. 13)

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

III. IV.