Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 25. November 2008 geändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.180,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 42.280,56 € für den Zeitraum vom 7.11.2007 bis zum 30.10.2008 und auf 3.180,56 € seit dem 31.10.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage - soweit die Parteien nicht eine übereinstimmende Erledigungserklärung abgegeben haben - wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
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