Berücksichtigung einer Ausgleichspflicht des Miterben im Teilungsplan
BGH, Urteil vom 25.10.1995 - Aktenzeichen IV ZR 362/94
DRsp Nr. 1999/10706
Berücksichtigung einer Ausgleichspflicht des Miterben im Teilungsplan
Ergibt die Auslegung der letztwilligen Verfügung eine Ausgleichspflicht des Miterben, so muß sie nicht zur aufschiebenden Bedingung für die Wirksamkeit er Teilungsanordnung erhoben werden, sondern ist im Teilungsplan zu berücksichtigen.