LG Aachen, vom 28.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 569/03
Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung
OLG Köln, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 2 U 85/04
DRsp Nr. 2006/7003
Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung
»Da mit der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung der Anerkannte rechtlich so zu behandeln ist, als wenn er ab seiner Geburt Abkömmling des Erblassers gewesen ist, ist er grundsätzlich auch hinsichtlich solcher Schenkungen gem. § 2325BGB pflichtungsteilsergänzungsberechtigt, die der Erblasser noch vor der Vaterschaftserklärung vorgenommen hat (Abgr.zu BGH - IV ZR 233/96 - 25.06.1997).«
(Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
I. Die Klägerin macht im Wege der Stufenklage Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beklagten geltend. Das Verfahren befindet sich derzeit in der ersten Stufe (Auskunfts- bzw. Wertermittlungsstufe).
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