Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Stadt3 vom 12.10.2021 betreffs Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses für den Beteiligten zu 3) wird zurückgewiesen.
Die in dem Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Eine Erstattung im Beschwerdeverfahren entstandener außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert des Gegenstands der Beschwerde wird festgesetzt auf die Wertstufe bis 19.000,00 €.
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