1. Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird die Kostenrechnung Kassenzeichen 62623186XXXX, 606231856XXXX und 60423163XXXX, Az. MU-6938-101, insoweit aufgehoben, als für die Eigentumsumschreibung eine Gebühr nach Nr. 14110 KV- GNotKG in Ansatz gebracht worden ist.
2. Der Beschluss des Amtsgerichts Bad Kissingen - Grundbuchamt - vom 14.03.2024 über die Zurückweisung der Erinnerung sowie der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Bad Kissingen - Grundbuchamt - vom 26.04.2024 werden jeweils aufgehoben.
3. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
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