OLG Saarbrücken - Beschluss vom 04.05.2021
5 W 52/20
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; BGB § 2200 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 2084;
Vorinstanzen:
AG St. Ingbert, vom 28.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 VI 292/04

Beschwerde gegen die Einsetzung eines weiteren TestamentsvollstreckersZweifel an der Amtsführung eines AmtsinhabersUnzulässigkeit einer vorsorglichen Einsetzung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - Aktenzeichen 5 W 52/20

DRsp Nr. 2022/4309

Beschwerde gegen die Einsetzung eines weiteren Testamentsvollstreckers Zweifel an der Amtsführung eines Amtsinhabers Unzulässigkeit einer vorsorglichen Einsetzung

In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - ggf. durch Auslegung - entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren Testamentsvollstrecker bestellen.

1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 4. bzw. 5. Dezember 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 28. November 2019 - 7 VI 292/04 - aufgehoben.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; BGB § 2200 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 2084;

Gründe:

I.