Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 11.05.2020 wird auf ihre Kosten nach einem Geschäftswert in der Wertstufe 410.000 EUR zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2., die eine Schwester des Erblassers ist, richtet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 11.05.2020, mit dem das Amtsgericht die erforderlichen Tatsachen für die Erstellung eines Erbscheins, der beide Beteiligte zu Erben zu je ½ ausweist, als für festgestellt erachtet hat. Zu den tatsächlichen Feststellungen und den rechtlichen Erwägungen des Amtsgerichts wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung verwiesen.
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