Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 23.06.2020 gegen den am 25.05.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts- Köln,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
Herr A B (im Folgenden: Erblasser) verstarb zwischen dem 01.01.2019 und dem 18.01.2019. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Der Beteiligte zu 2) ist ein Bruder des Erblassers.
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