Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Er hat den Beteiligten zu 2), 3) und 4) die diesen in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 74.000,- EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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