Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 10. November 2021 wird zurückgewiesen.
II.Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
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