Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Geschäftswert: 305.500,00 €
I.
Der Erblasser war mit der Beteiligten zu 3 verheiratet. Die Eheleute waren getrennt; der Erblasser lebte mit seiner Lebensgefährtin, der Beteiligten zu 4, zusammen. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Kinder des Erblassers und der Beteiligten zu 3.
Die Beteiligte zu 4 hat eine auf den 3. September 2015 datierte Testamentskopie vorgelegt. Daraus geht hervor, dass der Erblasser die Beteiligte zu 1 als Erbin zu 1/2 Anteil und seine Enkel ... (die Kinder des Beteiligten zu 2) als Erben zu je 1/4 Anteil bestimmt hat. Ferner hat er - der Kopie zufolge - seinen Enkeln seinen Grundbesitz Jülicher Straße 61 in Weeze als Vorausvermächtnis zugewandt. Soweit seine Enkel betroffen sind, hat er Vermächtnis- sowie Testamentsvollstreckung angeordnet und den Beteiligten zu 2 zum Vermächtnis- und Testamentsvollstrecker bestimmt. Der Beteiligten zu 4 hat er seinen Pkw, seine Bankkonten und den Hausrat vermacht.
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