Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Böblingen - Nachlassgericht - vom 27.09.2021 - Az.
Der Beteiligte zu 4 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die am 13.06.2020 kinderlos verstorbene Erblasserin H., deren Ehemann am 04.11.1984 vorverstorben war, hat folgende letztwillige Verfügungen hinterlassen:
- Gemeinschaftliches Testament der Eheleute vom 01.07.1984 mit folgendem Wortlaut:
"Wir die Eheleute H. vereinbaren:
1. Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben (Vollerben) ein.
2. Der überlebende Ehegatte setzt, auch für den Fall des gleichzeitigen Ablebens, einseitig letztwillig, zu seinen Erben ein:
a) die Verwandten des Ehemanns zur Hälfte,
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