OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.04.2021
3 Wx 219/20
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; BGB § 2267; BGB § 2247;
Vorinstanzen:
AG Nettetal, - Vorinstanzaktenzeichen 8 VI 93/20

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines ErbscheinsantragsWirksamkeit eines gemeinschaftlichen TestamentsVerfügungen beider EhegattenFehlende Verfügung eines Ehegatten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2021 - Aktenzeichen 3 Wx 219/20

DRsp Nr. 2021/9226

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments Verfügungen beider Ehegatten Fehlende Verfügung eines Ehegatten

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; BGB § 2267; BGB § 2247;

Gründe

I.