Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 21.10.2019 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Schleiden vom 08.10.2019, SL-57xx-x, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses bis zum 10.02.2020 verlängert wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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