Auf die Beschwerde wird der Ausschließungsbeschluss des Amtsgerichts vom 2. Juni 2022 einschließlich des diesem zugrunde liegenden Aufgebots vom 19. Januar 2022 aufgehoben.
Das Amtsgericht hat das Aufgebotsverfahren erneut durchzuführen.
I.
Die Beteiligte zu 2 ist Rechtsanwältin und vom Amtsgericht zur Nachlassverwalterin bestimmt worden. Mit Schreiben an das Amtsgericht vom 15. November 2021 hat sie einen Antrag auf Aufgebot der Nachlassgläubiger und Erlass eines Ausschlussbeschlusses gestellt. Dem Antrag ist als Anlage 2 ein "Gläubigerverzeichnis bekannter Gläubiger" beigefügt. Unter der laufenden Nummer 10 ist die Beteiligte zu 1 mit einem Betrag von 18.978,79 € aufgeführt.
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