Der Beschluss des Amtsgerichts Dillingen a.d.Donau - Nachlassgericht - vom 13.3.2019 wird aufgehoben.
2.Die Akten werden dem Amtsgericht Dillingen a.d.Donau zur weiteren Durchführung des Erbscheinerteilungsverfahren zurückgegeben.
I.
Die Beschwerde ist zulässig und führt zur Aufhebung der Entscheidung des Nachlassgerichts. Für dessen im Ergebnis angeordnete Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten als Miterben zu je 1/3 ausweist, ist kein Raum, da die Voraussetzungen hierfür im Sinne des § 2353 BGB i.V.m. § 352 nicht vorliegen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|