1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 21.01.2019, Az.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Erbscheinverfahrens zu tragen.
3. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 100.000 €.
I.
Die Beteiligten streiten im Erbscheinverfahren um die Rechtsnachfolge nach der Erblasserin, ihrer Mutter (Beteiligte zu 1) bzw. Schwester (Beteiligte zu 2).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|