1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neunkirchen vom 04.05.2020 - Az.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 03.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte.
Am 29.08.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einsetzte (Bl. 23 der Beiakte
"Ich bin durch frühere Verfügung von Todes wegen an der Errichtung eines Testaments nicht gehindert.
Über das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht bin ich belehrt.
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