I.
Die im Alter von 86 Jahren verstorbene Erblasserin war unverheiratet und hatte keine Kinder. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Nichte, die übrigen Beteiligten sind ihre Neffen. Der Nachlass besteht aus zwei Grundstücken, von denen das eine mit einem Wohnhaus (Nr. 7) im Wert von 240.000 DM und das andere mit einem Mietshaus (Nr. 9) im Wert von 850.000 DM bebaut ist. Das Nachlassgericht hat fünf Testamente eröffnet:
1. Privatschriftliches Testament vom 30.1.1969, in dem die Erblasserin ihre im Jahr 1986 vorverstorbene Schwester zum Alleinerben eingesetzt hatte.
2. Notarielles Testament vom 24.7.1986, in dem es unter anderem heißt:
Abschnitt 2: Erbeinsetzung
Zu meinem alleinigen und ausschließlichen Erben setze ich hiermit meinen Neffen ... (Beteiligter zu 5) ein.
Abschnitt 3: Vermächtnisse
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