Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. März 2017 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I. Der Beteiligte begehrt seine Eintragung in das Vereinsregister.
In § 2 seiner Satzung ist bestimmt:
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