BGH - Beschluß vom 01.12.2005
IX ZB 85/04
Normen:
InsO § 320 ; BGB § 2303 § 2311 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 25.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 279/03
AG Köln, vom 07.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 72 IN 391/02

Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs bei Überschuldung des Nachlasses

BGH, Beschluß vom 01.12.2005 - Aktenzeichen IX ZB 85/04

DRsp Nr. 2005/21648

Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs bei Überschuldung des Nachlasses

Der Insolvenzgrund der Überschuldung des Nachlasses (§ 320 InsO) und das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs (§ 2303 BGB) schließen sich nicht denknotwendig aus.

Normenkette:

InsO § 320 ; BGB § 2303 § 2311 ;

Gründe:

Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 7 InsO statthaft. Sie ist jedoch unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht gegeben sind.

Grundsätzliche Bedeutung (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann. Um dies ordnungsgemäß darzutun, ist es erforderlich, die durch die angefochtene Entscheidung aufgeworfenen Rechtsfragen konkret zu benennen sowie ihre Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen im Einzelnen aufzuzeigen. Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite diese umstritten sind (BGHZ 159, 135, 137 f.). Daran fehlt es hier.