1. Die Beschwerde des Nachlasspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 30.01.2023, Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die unbekannten Erben.
3. Wert des Beschwerdeverfahrens: 10.000 €
I.
Der Erblasser verstarb zwischen dem 09.03.2016 und dem 10.03.2016. Mit Beschluss vom 27.02.2017 wurde der Beteiligte zu 1. zum Nachlasspfleger mit dem Aufgabenkreis "Erbenermittlung" und "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" bestellt.
Am 24.11.2022 schloss der Beteiligte zu 1. mit der Beteiligten zu 2. einen Grundstückskaufvertrag über ein zum Nachlass gehörendes Waldgrundstück zu einem Kaufpreis von 10.000 €. Im vorliegenden Verfahren begehrt er die nachlassgerichtliche Genehmigung dieses Vertrages.
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