I.
Die 1998 im Alter von 63 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und hatte keine Kinder. Zu ihrem Nachlaß gehören zwei Eigentumswohnungen und landwirtschaftliches Grundvermögen. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 deren Tochter. Diese legte ein handschriftliches Testament vor, das folgenden Wortlaut hat:
Testament 5.5.98 L.
Hiermit vererbe ich meiner Nichte (Beteiligte zu 2) meinen gesamten Besitz.
Die Beteiligte zu 2 beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin aufgrund des Testaments ausweisen sollte. Die Beteiligte zu 1 hält das Testament für gefälscht und beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin kraft Gesetzes bezeugen sollte.
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