BFH - Urteil vom 29.11.2017
X R 8/16
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b, § 6 Abs. 5 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 17;
Fundstellen:
BFHE 260, 224
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 13.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5234/13

Bewertung der Einlage einer unter den Wert der Anschaffungskosten gesunkenen BeteiligungZulässigkeit einer TeilwertabschreibungBegriff des Finanzplandarlehens

BFH, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen X R 8/16

DRsp Nr. 2018/4488

Bewertung der Einlage einer unter den Wert der Anschaffungskosten gesunkenen Beteiligung Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung Begriff des Finanzplandarlehens

1. Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage mit den Anschaffungskosten zu bewerten (Fortführung des BFH-Urteils vom 2. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162). 2. Die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG in ein Betriebsvermögen sind entsprechend auf die Bewertung der Einlage solcher wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen anzuwenden, deren Ausfall sich im Falle der weiteren Zugehörigkeit der Forderung und der korrespondierenden Beteiligung zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuerrechtlich ausgewirkt hätte. 3. Der Ausschluss der Teilwertabschreibung für eingelegte wertgeminderte Beteiligungen gilt für eingelegte wertgeminderte Forderungen entsprechend.