Gründe:
I. Die Antragsteller waren Mitglieder der LPG Typ I "T. " W., die sich zum 1. Juli 1974 mit der LPG Typ III "T. M. " zusammenschloß. Nach dem für den Antragsteller zu 1 erstellten Übernahmeprotokoll für Inventarbeiträge vom 30. Juni 1974 hatte dieser damals einen Pflichtinventarbeitrag von 6.240 Mark sowie einen Investausgleich von 33. 696 Mark zu leisten. Den Gesamtbeitrag von 39. 936 Mark brachte er durch lebendes Inventar in Höhe von 38. 699 Mark sowie die nachfolgende Verrechnung von Bodenanteilen bis zur Summe von 1. 237 Mark ein. Im Zeitpunkt des Zusammenschlusses belief sich das genossenschaftliche Vermögen der LPG Typ I auf 4. 432 Mark je ha, das der LPG Typ III auf 7. 632 Mark je ha.