BGH, Urteil vom 26.10.1972 - Aktenzeichen VII ZR 232/71
DRsp Nr. 1994/5676
Bewertung einer Anwaltspraxis
Der Wert einer Anwaltspraxis kann daraus berechnet werden, daß vom Bruttoumsatz der letzten drei Jahre ausgegangen und nach Abzug der nach Hundertsätzen vom Umsatz gemessenen Unkosten eine Art Ertragswert ermittelt wird.