Die Beteiligten streiten, wie Nießbrauchsrechte zu bewerten sind, die die Klägerin im Wege der Schenkung seitens ihres mittlerweile verstorbenen Ehemannes erhalten hat.
Sowohl die Klägerin als auch ihr Ehemann waren als Kommanditisten an der H GmbH & Co. KG beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 26.11.1973 wandte der Ehemann der Klägerin, seinen zwei Töchtern und seinem Sohn schenkweise Kommanditanteile zu und übertrug den Kindern im gleichen Zuge diversen Grundbesitz. Gemäß § 11 der notariellen Vereinbarung vom 26.11.1973 behielt sich der Ehemann der Klägerin bezüglich der übertragenen Grundstücke den Nießbrauch vor. Gleichzeitig räumte er der Klägerin den Nießbrauch an dem übertragenen Grundbesitz aufschiebend bedingt durch seinen eigenen Tod ein.
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