BGH - Urteil vom 23.11.1977
IV ZR 131/76
Normen:
BGB § 1376 ;
Fundstellen:
BGHZ 70, 224, 226
FamRZ 1978, 332
LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 25
NJW 1978, 884

Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

BGH, Urteil vom 23.11.1977 - Aktenzeichen IV ZR 131/76

DRsp Nr. 1994/5342

Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs kann für einen kleineren Handwerksbetrieb nur dann ein Goodwill angesetzt werden, wenn der Tatrichter die Überzeugung gewonnen hat, daß Betriebe der in Frage stehenden Art (hier: Bäckerei) als Ganzes veräußert werden und daß dabei Preise erzielt werden, die über den reinen Substanzwert hinausgehen.

Normenkette:

BGB § 1376 ;

Hinweise:

Als relevante Kriterien hat der Senat ausgeführt:

Verlaufen der Kundschaft innerhalb kurzer Frist bei einem Inhaberwechsel, sofern der neue Inhaber nicht Backwaren in der gleichen Qualität wie sein Vorgänger anbietet;

Beschäftigung von nur einem Gesellen und einem Auszubildenden in dem Betrieb: Es leuchte ein, daß in einem solchen Fall die Qualität des Erzeugnisses in weit höherem Maß von der Person des Betriebsinhabers abhänge, als etwa bei einem Mittel- oder Großbetrieb mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern;