I.
Der 1998 verstorbene Erblasser hinterließ u.a. mehrere Immobilen, darunter einen Hotelbetrieb. In seinem eigenhändigen Testament vom 28.10.1998 hatte er alle anderen Testamente für ungültig erklärt, seine beiden Kinder als Erben zu gleichen Teilen bedacht und Rechtsanwalt A., B. und C., die seinem persönlichen Umfeld entstammten und mit seinen Vermögensverhältnissen vertraut waren, als Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|