Streitig ist, ob zur Bewertung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen Stichtag während des Jahres im sog. Stuttgarter Verfahren die Ertragsaussichten aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre (R 99 Abs. 1 Satz 3
Der Vater des Klägers war Alleininhaber des Stammkapitals von 600.000 DM der A GmbH (A GmbH). Mit notariell beurkundeter Vereinbarung vom 27.12.1999 übertrug er dem Kläger und dessen zwei Brüdern unentgeltlich je einen Teilgeschäftsanteil zu 102.000 DM. Die Übertragung erfolgte mit sofortiger Wirkung.
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