I. Über das Vermögen des Schuldners ist am 10. Juli 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubigerin, geschiedene Ehefrau des Schuldners, hat mit der Anmeldung rückständigen Unterhalts in Höhe von 63.519,70 EURO die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Insolvenzverfahren unter Beiordnung eines Rechtsbeistandes beantragt.
Das Amtsgericht hat für das Insolvenzverfahren Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und für die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle einen Rechtsbeistand beigeordnet. Die weitergehende Beiordnung für das gesamte Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht abgelehnt.
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