I. Im Jahr 1966 starb der in Louisiana ansässige A.B. (Erblasser I), der Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika war. Sein Nachlaß bestand im wesentlichen aus Wertpapieren und Bankguthaben, die sich in den USA befanden. Seine alleinige gesetzliche Erbin war nach dem Recht des Staates Louisiana Frau C.D., die im Jahr 1969 in Deutschland gestorben ist (Erblasserin II). Diese hat zu ihrem alleinigen Erben E.F. eingesetzt, den "Erbteil an dem Nachlaß" des Erblassers I jedoch der Klägerin vermacht. Administrator des Nachlasses des Erblassers I war ein Rechtsanwalt in Louisiana. Im Jahr 1970 wurde die Klägerin durch den Civil District Court for the Parish of G. (Louisiana) als particular legatee der Erblasserin II anerkannt und als solche in den Besitz des gesamten Nachlasses des Erblassers I gesetzt. 100 Zertifikate der United Fruit Company hielt der administrator zur Abdeckung etwa noch entstehender Unkosten und Steuern zurück.
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