I. Die offene Handelsgesellschaft A (fortan OHG) - ein Kreditinstitut - besaß als Treuhänder für die B-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (fortan Treugeber) sämtliche Geschäftsanteile an der C-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu deren Vermögen das Grundstück G gehörte. Am 25. Februar 1959 trat die OHG im Einvernehmen mit dem Treugeber die Geschäftsanteile an den Kläger als nunmehrigen Treuhänder ab.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|