I. Die Klägerin ist eine Stiftung schweizerischen Rechts. Durch Testament wurde sie von einem Erblasser mit einem Vermächtnis in Gestalt eines Zahlungsanspruchs bedacht. Hierwegen wurde sie vom beklagten FA zur Erbschaftsteuer herangezogen. Ihr Einspruch blieb erfolglos. Die Klage, mit der von der Klägerin geltend gemacht wird, sie dürfe nicht zur rbschaftsteuer herangezogen werden, ist vom FG abgewiesen worden.
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