BFH - 12.12.1973 (II R 130/71) - DRsp Nr. 1997/11924
BFH, vom 12.12.1973 - Aktenzeichen II R 130/71
DRsp Nr. 1997/11924
»Für die Frage, ob zugunsten des Pflichtigen der Besteuerung eine bürgerlich-rechtlich unwirksame, aber von den Erbbeteiligten erfüllte Verfügung von Todes wegen zugrunde zu legen ist (BFHE 97, 311), ist es unerheblich, ob diese Verfügung nur von der gesetzlichen Erbfolge oder auch von einer wirksamen früheren Verfügung von Todes wegen abweicht.«
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