BFH - 13.03.1974 (II R 52/66) - DRsp Nr. 1997/12061
BFH, vom 13.03.1974 - Aktenzeichen II R 52/66
DRsp Nr. 1997/12061
»Übereignet eine KG, deren Komplementär der Erblasser war, in Erfüllung eines Verschaffungsvermächtnisses ein Grundstück an den Vermächtnisnehmer, so ist dieser Vorgang gemäß § 3 Nr. 2, § 6 Abs. 2GrEStG jedenfalls dann von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn an der KG nur der Erblasser, der Erbe und der Vermächtnisnehmer beteiligt waren.«