I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihre Schwester (Beigeladene) sind zu je 1/2 Erben ihres im Jahre 1957 verstorbenen Vaters (B). Zum Nachlaß gehörten die bebauten Grundstücke A-Straße in D. Diese Grundstücke waren bereits zu Lebzeiten des B an die D & Co. GmbH (GmbH) verpachtet, die auf diesen Grundstücken ihr Unternehmen betreibt. Nach dem Tode des B wurde der Pachtvertrag mit der Erbengemeinschaft fortgesetzt. An dem Stammkapital der GmbH waren seit 1959 die Klägerin und die Beigeladene zu je 35 v.H. ( = je 105.000 DM) beteiligt. 30 v.H. der Anteile ( = 90.000 DM) hielt die GmbH selbst.
Zum 1. Juli 1961 verkaufte die Klägerin ihre Anteile an der GmbH an die Beigeladene, an die GmbH und an T.
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