I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1966, ob die Witwe eines Versicherungsvertreters laufende Bezüge, die sie nach dem Tode ihres Mannes von dem vertretenen Versicherungsunternehmen erhielt, in voller Höhe als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (betriebliche Versorgungsrente) zu versteuern hat.
Der Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war selbständiger Generalagent einer Versicherungsgesellschaft. Am 20. Dezember 1955 trafen der Ehemann der Klägerin und die Versicherungsgesellschaft folgende Vereinbarung:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|