BFH vom 27.11.1974
II 175/64
Normen:
ErbStG (1959) § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18 Abs. 1 Nr. 16 ;
Fundstellen:
BFHE 115, 540
BStBl II 1975, 539

BFH - 27.11.1974 (II 175/64) - DRsp Nr. 1997/12483

BFH, vom 27.11.1974 - Aktenzeichen II 175/64

DRsp Nr. 1997/12483

»Zur erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Rentenbezüge von Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers auf Grund des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.1959 (BGBl I 1959, 187). 1. Die beim Tod des Erblassers gegebene - auf die Satzung einer Unterstützungskasse, aber nicht auf einen Rechtsanspruch gegen diese gegründete - Erwartung der Witwe eines Arbeitnehmers, künftig von der Unterstützungskasse Versorgungszuschüsse zu erhalten, unterlag nicht der Erbschaftsteuer als Erwerb von Todes wegen. 2. Der auf dem Dienstvertrag des Erblassers beruhende Erwerb eines Anspruchs der Witwe gegen den Arbeitgeber des Erblassers auf Zahlung von Übergangsgeld oder auf Zahlung einer Witwenrente war von der Erbschaftsteuer befreit. 3. Der Erwerb des Anspruchs der Witwe auf eine Rente aus einer gemäß einem Tarifvertrag oder gemäß dem Arbeitsvertrag des Erblassers zu ihren Gunsten abgeschlossenen Rentenversicherung war von der Erbschaftsteuer befreit.«

Normenkette:

ErbStG (1959) § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18 Abs. 1 Nr. 16 ;

I. Die Klägerin ist die Witwe eines im August 1960 verstorbenen Angestellten. Die Ehe war kinderlos.