BFH - 30.03.1977 (II R 98/76) - DRsp Nr. 1997/13421
BFH, vom 30.03.1977 - Aktenzeichen II R 98/76
DRsp Nr. 1997/13421
»Bei einer nach dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes 1974 ausgeführten Schenkung an eine Person der Steuerklasse II, welche die durch ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3 eingetretene Erhöhung des Freibetrages nicht übersteigt, entsteht auch dann keine Schenkungsteuer, wenn frühere Erwerbe i.S. des ErbStG 1974 § 14 Abs. 1 aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes 1974 vorgelegen haben, die nach altem Recht zur Entstehung einer Steuer führten.«