Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und bezogen im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Eltern der Klägerin errichteten 1982 auf einem ihnen gehörenden Grundstück ein Einfamilienhaus und nahmen hierfür erhöhte Absetzungen nach § des Einkommensteuergesetzes 1987 () in Höhe von 10.000 DM jährlich in Anspruch (Herstellungskosten des Gebäudes: 209.354 DM).
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