BFH - Urteil vom 08.06.1988 (II R 243/82) - DRsp Nr. 1996/13046
BFH, Urteil vom 08.06.1988 - Aktenzeichen II R 243/82
DRsp Nr. 1996/13046
»1. Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem Recht ist selbst dann nicht aufschiebend bedingt, wenn dem executor für die Zeit der Nachlaßabwicklung unbeschränkte Verfügungsmacht eingeräumt ist (Aufgabe von BFHE 79, 481, BStBl III 1964, 408).2. Das dem Erbbegünstigten zustehende Vermögen, hinsichtlich dessen er mit dem Erbfall equitable interests erlangt, ist diesem vermögensteuerrechtlich zuzurechnen.«