BFH - Urteil vom 12.07.1988
IX R 149/83
Normen:
AO (1977) § 42 ; EStG § 23 ;
Fundstellen:
BFHE 154, 93
BStBl II 1988, 942
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,

BFH - Urteil vom 12.07.1988 (IX R 149/83) - DRsp Nr. 1996/13102

BFH, Urteil vom 12.07.1988 - Aktenzeichen IX R 149/83

DRsp Nr. 1996/13102

»Wird ein Grundstück nach der Anschaffung unentgeltlich im Wege der Schenkung auf einen Dritten übertragen und veräußert dieser das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist, so kann hierin ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO (1977)) liegen. Bei der Bemessung des vom Veräußerer zu versteuernden Spekulationsgewinns sind die Anschaffungskosten des Schenkers zugrunde zu legen.«

Normenkette:

AO (1977) § 42 ; EStG § 23 ;

Gründe: