BFH - Urteil vom 12.07.1988 (IX R 149/83) - DRsp Nr. 1996/13102
BFH, Urteil vom 12.07.1988 - Aktenzeichen IX R 149/83
DRsp Nr. 1996/13102
»Wird ein Grundstück nach der Anschaffung unentgeltlich im Wege der Schenkung auf einen Dritten übertragen und veräußert dieser das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist, so kann hierin ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42AO (1977)) liegen. Bei der Bemessung des vom Veräußerer zu versteuernden Spekulationsgewinns sind die Anschaffungskosten des Schenkers zugrunde zu legen.«