Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren im Streitjahr (1975) zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Ihnen gehörte damals ein Zweifamilienhaus, dessen Hauptwohnung sie selbst nutzten. An das Haus war eine Schwimmhalle mit Sauna angebaut.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte bei der Ermittlung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung die nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (II.
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