BGH - Urteil vom 20.11.1984 (IVa ZR 104/83) - DRsp Nr. 1992/4661
BGH, Urteil vom 20.11.1984 - Aktenzeichen IVa ZR 104/83
DRsp Nr. 1992/4661
Haftungsmilderung auch bei Verletzungen von Schutzpflichten, soweit diese im Zusammenhang mit dem Schenkungsgegenstand stehen,unter Erstreckung auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Normenkette:
BGB § 521 ;
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