Das Endurteil des Landgerichts München II vom 19.4.2017 wird in Ziff. 2 dahingehend berichtigt, dass nach dem Satzteil "...dass die beklagte Partei zu 2) in ihrer Eigen- schaft als Testamentsvollstrecker der am 03.04.2015 verstorbenen Christine H. die Worte "nach dem 12.07.2016" eingefügt werden.
II.Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) sowie des Streithelfers gegen das Endur- teil des Landgerichts München II vom 19.4.2017 werden zurückgewiesen.
III.Die Beklagten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streithel- fer trägt seine Kosten selbst.
IV.Der vorliegende Beschluss und das bei I. und II. genannte Urteil sind ohne Sicherheits- leistung vorläufig vollstreckbar.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.500,- € festgesetzt.
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