Checkliste: Berliner Testament, Wechselbezüglichkeit und späterer Vermögenszufluss

Checkliste: Berliner Testament, Wechselbezüglichkeit und späterer Vermögenszufluss

 

Wird aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Sohn der vorverstorbenen Tochter Ersatzerbe (§  2096 BGB) oder wächst der Erbteil der vorverstorbenen Tochter dem Sohn des Ehemanns (Bruder der vorverstorbenen Tochter) an (§  2094 BGB)? Oder ist hier §  2069 BGB (Abkömmlinge des Erblassers) zu beachten?

Ist die gegenseitige Erbeinsetzung der Eheleute wechselbezüglich zu der Erbeinsetzung der Kinder des Ehemanns (§  2270 BGB)?

War die Ehefrau wegen der aus der Wechselbezüglichkeit resultierenden Bindungswirkung gehindert, eine andere Erbeinsetzung vorzunehmen (§  2289 Abs.  1 Satz 1 BGB analog)?

Ist das spätere Testament aus diesem Grund nicht wirksam?

Ist das spätere Testament der Ehefrau als Widerrufstestament zu werten (§  2271 BGB)?

Wie wirkt sich aus, dass das Vermögen im Wesentlichen aus einer der Ehefrau zugeflossenen Erbschaft stammt? Ist hier im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung von einer Abänderungsbefugnis in Bezug auf die Erbeinsetzung der Kinder des Ehemanns auszugehen?

Kann die Nichte das gemeinschaftliche Testament der Eheleute mit der Begründung anfechten, dass sich die Ehefrau über die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments geirrt hat?