Die Abstammung des Mandanten von der Erblasserin ist mit Personenstandsurkunden zu belegen. |
Wann (genaues Datum!) und wie hat der Mandant nachweisbar vom Tod der Erblasserin erfahren (gibt es Schriftverkehr, Briefe, Briefumschläge, Traueranzeigen etc.)? |
Vorsorglich die Verjährungsfrist gem. § 2332 BGB berechnen und notieren! |
Hat der Mandant Kenntnis über die Vermögensverhältnisse und den Güterstand der Erblasserin (Zusammensetzung des Nachlasses, Immobilien, Barvermögen, Bankkonten etc./Ehevertrag)? |
Sind dem Mandanten lebzeitige Verfügungen des Erblassers bekannt? |
Grundbuchauszug, Übertragungsvertrag beim Grundbuchamt anfordern! |
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