Mandatssituation 8.8: Erbauseinandersetzung

Autor: Klose

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Die drei Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Zum Nachlass gehört ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus. Der Mandant als Miterbe möchte die Erbengemeinschaft auseinandersetzen und fragt, ob eine Teilung des Mehrfamilienhauses unter den Miterben durch Begründung von Wohnungseigentum möglich ist.

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Praxistipp

Lassen Sie sich die Kopien der Anzeigen von Kreditinstituten über hinterlassene Guthabenkonten gem. § 33 Abs. 1 ErbStG vorlegen und besorgen Sie sich das Nachlassverzeichnis durch Akteneinsicht in die Nachlassakte.

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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die Auseinandersetzung umfasst sämtliche Vorgänge, die zur Aufhebung der Erbengemeinschaft erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046 BGB, die Verteilung des Überschusses nach § 2047 BGB und die Ausgleichung von Vorempfängen nach §§ 2050 ff. BGB. Abgeschlossen ist die Auseinandersetzung, wenn sämtliche Nachlassgegenstände auf die Miterben verteilt, d.h. aus dem gesamthänderisch gebundenen Sondervermögen in das Eigenvermögen der Miterben überführt worden sind.

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